Das Reverse-Charge-Verfahren

Das Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) ist eine Sonderregelung bei der Umsatzsteuer. Nicht der leistende Unternehmer führt die Umsatzsteuer ab, sondern der Leistungsempfänger. Wann kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung? Das Reverse-Charge-Verfahren kommt zur Anwendung, wenn zwei im EU-Ausland ansässige Unternehmen ein grenzüberschreitendes Geschäft abschließen. Der Leistungsempfänger muss Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts und […]