Das Reverse-Charge-Verfahren

Das Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) ist eine Sonderregelung bei der Umsatzsteuer. Nicht der leistende Unternehmer führt die Umsatzsteuer ab, sondern der Leistungsempfänger.

Wann kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung?

Das Reverse-Charge-Verfahren kommt zur Anwendung, wenn zwei im EU-Ausland ansässige Unternehmen ein grenzüberschreitendes Geschäft abschließen. Der Leistungsempfänger muss Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts und Inhaber einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sein. Der Leistungserbringer muss sämtliche Geschäftsfälle, bei denen das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung findet, in einer zusammenfassenden Meldung dem Finanzamt melden.

Was bedeutet das Reverse-Charge-Verfahren für Ein- und Ausgangsrechnungen?

Weitere Beiträge aus unserem Blog

Vorstand Frauen u(U)nternehmen 2025
Aus dem Unternehmen

Ein besonderer Abend – und ein neues Ehrenamt

Ich bin seit mittlerweile 10 Jahren Clubfrau bei Frauen u(U)nternehmen und genieße die Vorteile dieses starken Netzwerks. Deshalb war es jetzt an der Zeit, etwas zurückzugeben und so habe ich auf der diesjährigen Mitgliederversammlung für

Weiterlesen »
Aus dem Unternehmen

Unsere Messeauftritte 2025

Unsere Messeauftritte 2025 In den Sommerferien ist es in vielen Branchen etwas ruhiger, so auch bei uns. Das Team geht abwechselnd in den wohlverdienten Jahresurlaub und auch viele unserer Kunden sind unterwegs. Zeit für mich,

Weiterlesen »
Aus dem Unternehmen

Wir freuen uns über Verstärkung in unserem Team!

Wir freuen uns über Verstärkung in unserem Team Wenn du auf Zahlen stehst, dein Wissen gerne weitergibst und Spaß an eigenverantwortlichem, aber nicht orientierungslosem Arbeiten hast, dann sollten wir uns kennenlernen Deine neuen Kolleginnen sind

Weiterlesen »