Die E-Rechnung wird Pflicht!

Am Freitag, 22.03.2024 hat der Bundesrat das Wachstumschancengesetz mit u. a. einigen Regelungen zur E-Rechnung verabschiedet. Hier sind die wichtigsten Informationen in Kürze:

✅ Die Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung betrifft ab Einführungsdatum das inländische B2B-Geschäft.

Ausnahmen gelten für Kleinbetragsrechnungen (bis 250 €).

✅ Die grundsätzliche Verpflichtung zum Ausstellen einer E-Rechnung gilt mit einer Übergangsregelung ab dem 01.01.2025.

Übergangsregelung: Vom 01.01.2025 – 31.12.2026 dürfen weiter Papierrechnungen erstellt und übermittelt werden. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, dürfen noch versendet werden. Für die Verwendung der sonstigen Formate ist allerdings die Zustimmung des Rechnungsempfängers notwendig!

✅ Zugelassene Formate werden unter anderem XRechnung und ZUGFeRD sein.

✅ Die Buchführungssoftware von ​lexoffice​ wird das Format ZUGFeRD verwenden. Somit sind unsere Kunden gut vorbereitet.

WICHTIG

Sofern ein Unternehmen die Übergangsfristen nicht in Anspruch nimmt und schon zum Stichtag 01.01.2025 auf E-Rechnung umstellt, muss der Rechnungsempfänger in der Lage sein, E-Rechnungen ab diesem Zeitpunkt gem. den Vorgaben empfangen und verarbeiten zu können!

Jedes Unternehmen muss also ab dem 01.01.2025 auf die E-Rechnung vorbereitet sein!

Als Business-Partner von ​lexoffice​ unterstützen wir gerne bei der Umsetzung und machen Sie E-Rechnungs-ready.

Sie haben Fragen zur E-Rechnung oder brauchen Hilfe bei der Umsetzung? Dann buchen Sie gerne einen Termin, in dem wir Ihre Anforderungen besprechen und weitere Schritte planen: Jetzt direkt einen Termin vereinbaren.