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*Gültig bis zum 27.7.2025

Die GoBD – Was ist zu beachten?

Die GobD (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) sind eine Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen in Deutschland, die die Aufbewahrung, Buchführung und Archivierung von Unterlagen in elektronischer Form regelt.

Sie schreiben vor, dass die Aufzeichnungen in elektronischer Form vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet sein müssen. Sie müssen auch nachvollziehbar und nachprüfbar sein, damit sie bei Bedarf überprüft werden können. Darüber hinaus muss die Unveränderbarkeit der Daten gewährleistet sein, um Manipulationen und Fälschungen zu verhindern.

Die GobD fordern auch die Einhaltung bestimmter technischer Anforderungen, wie die Verwendung von sicheren elektronischen Signaturen, um die Identität des Erstellers eines Dokuments zu bestätigen. Zudem legen sie fest, welche Arten von elektronischen Unterlagen aufbewahrt werden müssen und wie lange sie aufbewahrt werden müssen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der GobD ist der Datenzugriff. Die GobD schreiben vor, dass Unternehmen in der Lage sein müssen, auf ihre elektronischen Unterlagen zugreifen zu können, wenn dies von den zuständigen Behörden oder Aufsichtsbehörden angefordert wird. Auch legen sie fest, welche Informationen bei einem Datenzugriff bereitgestellt werden müssen und wie lange die Daten aufbewahrt werden müssen.

Die Einhaltung der GobD ist für buchführungspflichtige Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Es muss sichergestellt werden, dass die elektronischen Aufzeichnungen den Anforderungen der GobD entsprechen und dass die Unternehmen in der Lage sind, ihre Unterlagen bei Bedarf bereitzustellen. Bei Verstößen gegen die GoBD drohen Strafen und Bußgelder.

Doch was heißt das in der Praxis? Wie gestalte ich meine Aufzeichnungen nachvollziehbar und nachprüfbar? Welche Dokumenten-Management-Systeme (DMS) sind GoBD-konform? Welche Buchführungssoftware ist GoBD-konform? Diese Fragen beantworten wir gerne. Schreiben Sie uns gerne eine Mail mit Ihren verfügbaren Zeitfenstern und wir rufen Sie an.

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