GoBD – die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff: Ein sehr wichtiges Thema für jeden Unternehmer, das leider noch viel zu wenig Beachtung findet.
Die GoBD enthalten viele Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Diese Kern-Anforderungen betreffen das Vorhandensein eines entsprechenden Kontroll- und Protokollumfeldes, die Dokumentation der entsprechenden Geschäftsprozesse, die Gewährleistung der Datenintegrität und die Migrationsbeständigkeit innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Am 20.03.2017 hatten wir gemeinsam mit Tobias Dahlhaus von Dahlhaus & Laumann sowie Stephan Brockhoff von der gleichnamigen Steuerkanzlei unser erstes Vorbereitungsmeeting für einen Workshop, in dem wir die zentralen Punkte erläutern und Fragen beantworten wollen. Stattfinden wird dieser Workshop voraussichtlich am 21.06.2017. Wir teilen rechtzeitig weitere Details mit.
Gerne informieren wir auch jetzt schon über die in der GoBD festgelegten Anforderungen. Schicken Sie uns gerne eine Mail, wir melden uns bei Ihnen!