Rabattcode: happybirthday

*Gültig bis zum 01.02.2026

Komm an Deck! Tipps und Tricks rund um’s Office

20160923_143741

Donnerstag ist „Komm-an-Deck-Tag“

Der Donnerstag heißt bei Büroservice Münster ab sofort „Komm-an-Deck-Tag“. In unserem neuen Büro im Harbourside in Münster freuen wir uns auf den Austausch an der Hafenkante mit Ihnen – immer donnerstags von 9 – 17 Uhr

  • Sie haben eine Excel-Tabelle, die nicht so rechnen will, wie Sie?
  • Ihre PowerPoint-Präsentation muss fertig werden, aber die Diagramme passen vorne und hinten nicht?
  • Sie planen einen Serienbrief, aber verzweifeln an Formatierung und den Adressfeldern?
  • Ihr E-Mail-Postfach platzt aus allen Nähten und Sie hätten gerne Unterordner und Regeln für mehr Übersicht?

Zu diesen und vielen weiteren Fragen rund um das Thema Büroservice tauschen wir uns gerne mit Ihnen aus. Wir bieten direkte Hilfestellung, geben Ihnen Tipps und Tricks und verraten Ihnen, wie Sie Tag für Tag im Büro Zeit sparen und effektiver arbeiten. Ganz konkret und verständlich, damit Sie lange davon profitieren.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin für den „Komm-an-Deck-Tag“: Wählen Sie einfach aus, ob Sie 30, 60 oder 90 Minuten mit uns an Deck sein möchten. Pro Ankerzeit von 30 Minuten zahlen Sie 15 Euro. Wir freuen uns auf den Austausch an der Hafenkante mit Ihnen. Hier gehts direkt zur Terminvereinbarung

Übrigens: Unter allen Terminvereinbarungen über unsere Website bis zum 31. Oktober 2016 verlosen wir einen Gutschein über eine Gratisstunde „Tipps und Tricks für ein gelungenes Zeitmanagement“. Viel Glück!

Weitere Beiträge aus unserem Blog

Digitale Buchführung

Schnupper-Workshops ‚Digitale Buchführung‘

Ihr möchtet euch unverbindlich über die Vorteile der digitalen Buchführung informieren? Ihr habt Fragen zur Auswahl der richtigen Buchführungssoftware? Oder ihr habt bereits eine Buchführungssoftware, es hakt aber noch an der einen oder anderen Stelle?

Weiterlesen »
Digitale Buchführung

Das Reverse-Charge-Verfahren

Das Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) ist eine Sonderregelung bei der Umsatzsteuer. Nicht der leistende Unternehmer führt die Umsatzsteuer ab, sondern der Leistungsempfänger. Wann kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung? Das Reverse-Charge-Verfahren kommt zur Anwendung, wenn zwei

Weiterlesen »
Digitale Buchführung

Ersetzendes Scannen leicht gemacht!

Beim ersetzenden Scannen werden Papierbelege digital erfasst und einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) zugeführt (beispielsweise einer Buchführungssoftware). Bei diesem System bzw. dieser Software muss gewährleistet sein, dass die gescannten Dokumente nachvollziehbar und unveränderbar abgelegt werden. Die Papierbelege

Weiterlesen »