Rabattcode: happybirthday

*Gültig bis zum 01.02.2026

Belege hochladen – Klick – Freibad!

Belege hochladen - Klick - Freibad

Auf der TAXarena in Hannover durfte ich im Interview mit Carola Heine berichten, wie ich meinen Sommer dank Lexware Office entspannt genießen kann. Wie auch ihr schneller ins Freibad kommt, lest ihr hier:

✨ Sämtliche Geschäftskonten inkl. Zahlungsdienstleister wie z. B. PayPal werden in Lexware Office eingebunden und regelmäßig aktualisiert. Ich mache das 1x wöchentlich.

✨ Die Ausgangsbelege werden direkt in Lexware Office erstellt. Erfolgt dann die Zahlung durch den Kunden, werden die Belege und der Umsatz automatisiert zugeordnet. Ich muss diese Zuordnungen nur noch mit einem Klick freigeben.

✨ Die Eingangsbelege werden zu Lexware Office hochgeladen. Dazu nutze ich die Lexware Office Scan-App. So kann ich auch unterwegs z. B. Tankquittungen direkt in die Software hochladen. Rechnungen, die ich per Mail erhalte, leite ich über den Belegempfang weiter. Zusätzlich gibt es auch noch die Möglichkeit, Belege beim Umsatz per Dateiupload hinzuzufügen.

✨ Diese Eingangsbelege werden von mir in Lexware Office erfasst. Die Belegdaten werden automatisch ausgelesen und übernommen. Die passende Kontierung wird auf Basis vorheriger Buchungen vorbelegt. Ich muss nur noch auswählen, ob der Beleg überwiesen oder abgebucht wird.

✨ Ist ein Lieferant dabei, der kein SEPA-Mandat von mir hat, kann ich aus den Belegdaten direkt einen Überweisungsauftrag anlegen und ihn aus Lexware Office heraus zur Bank geben.

Und zack: Fertig ist die wöchentliche Buchführung.

Wenn ihr selbst erleben wollt, wie einfach das ist, dann meldet euch zu unserer kostenlosen Lexware Office Live-Demo an. Termine und Anmeldemöglichkeit findet ihr HIER.

Weitere Beiträge aus unserem Blog

Digitale Buchführung

Schnupper-Workshops ‚Digitale Buchführung‘

Ihr möchtet euch unverbindlich über die Vorteile der digitalen Buchführung informieren? Ihr habt Fragen zur Auswahl der richtigen Buchführungssoftware? Oder ihr habt bereits eine Buchführungssoftware, es hakt aber noch an der einen oder anderen Stelle?

Weiterlesen »
Digitale Buchführung

Das Reverse-Charge-Verfahren

Das Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) ist eine Sonderregelung bei der Umsatzsteuer. Nicht der leistende Unternehmer führt die Umsatzsteuer ab, sondern der Leistungsempfänger. Wann kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung? Das Reverse-Charge-Verfahren kommt zur Anwendung, wenn zwei

Weiterlesen »
Digitale Buchführung

Ersetzendes Scannen leicht gemacht!

Beim ersetzenden Scannen werden Papierbelege digital erfasst und einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) zugeführt (beispielsweise einer Buchführungssoftware). Bei diesem System bzw. dieser Software muss gewährleistet sein, dass die gescannten Dokumente nachvollziehbar und unveränderbar abgelegt werden. Die Papierbelege

Weiterlesen »