Rabattcode: happybirthday

*Gültig bis zum 01.02.2026

Das Reverse-Charge-Verfahren

Das Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) ist eine Sonderregelung bei der Umsatzsteuer. Nicht der leistende Unternehmer führt die Umsatzsteuer ab, sondern der Leistungsempfänger.

Wann kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung?

Das Reverse-Charge-Verfahren kommt zur Anwendung, wenn zwei im EU-Ausland ansässige Unternehmen ein grenzüberschreitendes Geschäft abschließen. Der Leistungsempfänger muss Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts und Inhaber einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sein. Der Leistungserbringer muss sämtliche Geschäftsfälle, bei denen das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung findet, in einer zusammenfassenden Meldung dem Finanzamt melden.

Was bedeutet das Reverse-Charge-Verfahren für Ein- und Ausgangsrechnungen?

Weitere Beiträge aus unserem Blog

Allgemein

Die GoBD – Was ist zu beachten?

Die GobD (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) sind eine Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen in Deutschland, die die Aufbewahrung, Buchführung und Archivierung von Unterlagen

Weiterlesen »
Digitale Buchführung

Kontenrahmen, Kontenplan, Kontenklasse – was ist was?

Kontenrahmen, Kontenplan und Kontenklasse sind Begriffe aus dem Bereich der Buchhaltung und werden oft miteinander verwechselt. Hier ist eine kurze Abgrenzung : Kontenrahmen: Ein Kontenrahmen ist eine systematische Zusammenstellung von Konten, die in der Buchhaltung

Weiterlesen »

Entlastung für Ihren Vereins-/Verbandsvorstand

Viele Vereins- und Verbandsvorstände sind ehrenamtlich tätig. Tagsüber gehen sie ihrer hauptberuflichen Tätigkeit nach, im Feierabend oder am Wochenende werden dann die Aufgaben für den Verein oder Verband erledigt. Mitgliederlisten pflegen, Rechnungen für die Mitgliedsbeiträge

Weiterlesen »