Rabattcode: happybirthday

*Gültig bis zum 01.02.2026

Das Reverse-Charge-Verfahren

Das Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) ist eine Sonderregelung bei der Umsatzsteuer. Nicht der leistende Unternehmer führt die Umsatzsteuer ab, sondern der Leistungsempfänger.

Wann kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung?

Das Reverse-Charge-Verfahren kommt zur Anwendung, wenn zwei im EU-Ausland ansässige Unternehmen ein grenzüberschreitendes Geschäft abschließen. Der Leistungsempfänger muss Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts und Inhaber einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sein. Der Leistungserbringer muss sämtliche Geschäftsfälle, bei denen das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung findet, in einer zusammenfassenden Meldung dem Finanzamt melden.

Was bedeutet das Reverse-Charge-Verfahren für Ein- und Ausgangsrechnungen?

Weitere Beiträge aus unserem Blog

Aus dem Unternehmen

Wir freuen uns über Verstärkung in unserem Team!

Wir freuen uns über Verstärkung in unserem Team Wenn du auf Zahlen stehst, dein Wissen gerne weitergibst und Spaß an eigenverantwortlichem, aber nicht orientierungslosem Arbeiten hast, dann sollten wir uns kennenlernen Deine neuen Kolleginnen sind

Weiterlesen »
Digitale Buchführung

Die E-Rechnung wird Pflicht 

Die E-Rechnung wird Pflicht! Am Freitag, 22.03.2024 hat der Bundesrat das Wachstumschancengesetz mit u. a. einigen Regelungen zur E-Rechnung verabschiedet. Hier sind die wichtigsten Informationen in Kürze: ✅ Die Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung betrifft ab Einführungsdatum das

Weiterlesen »