Wir haben bereits in einigen Artikeln darauf hingewiesen, wie wichtig die korrekte Umsetzung der GoBD ist. Im Grundsatz regelt das Bundesministerium für Finanzen über die GoBD die folgenden Bereiche:

  • Aufbewahrung von elektronischen Unterlagen,
  • Führung der elektronischen Buchhaltungsaufzeichnungen,
  • Verantwortlichkeiten für die vorgenannten Bereiche.

Bereits in früheren Artikeln haben wir über die Auswirkungen der GoBD auf die Erstellung von Rechnungen (Rechnungen in Word und Excel schreiben – darf ich das?) sowie über die Verpflichtung zum Führen einer Verfahrensbeschreibung (So wichtig ist die Verfahrensbeschreibung für Unternehmer) hingewiesen.

Nun hat der Deubner Verlag in einem interessanten Artikel dargestellt, welche Regelungen in 2021 gelten. HIER geht es zum Artikel. Bei Fragen dazu sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen, Ihre vorbereitende Buchführung rechtssicher umzusetzen.