Rabattcode: happybirthday

*Gültig bis zum 01.02.2026

Das Reverse-Charge-Verfahren

Das Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) ist eine Sonderregelung bei der Umsatzsteuer. Nicht der leistende Unternehmer führt die Umsatzsteuer ab, sondern der Leistungsempfänger.

Wann kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung?

Das Reverse-Charge-Verfahren kommt zur Anwendung, wenn zwei im EU-Ausland ansässige Unternehmen ein grenzüberschreitendes Geschäft abschließen. Der Leistungsempfänger muss Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts und Inhaber einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sein. Der Leistungserbringer muss sämtliche Geschäftsfälle, bei denen das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung findet, in einer zusammenfassenden Meldung dem Finanzamt melden.

Was bedeutet das Reverse-Charge-Verfahren für Ein- und Ausgangsrechnungen?

Weitere Beiträge aus unserem Blog

10 Jahre Büroservice Münster

Das Jubiläumsjahr habe ich zum Anlass genommen, einmal ganz persönlich zurückzublicken. 10 Jahre sind eine lange Zeit und viele schöne Dinge, die sich im Laufe dieser Jahre ereignet haben, geraten (leider) schnell in Vergessenheit. Hier

Weiterlesen »

Unterstützung für Vereine und Verbände

Wir werden oft gefragt, wie unsere Unterstützung für Vereine und Verbände aussieht und was wir konkret tun, um vor allem ehrenamtliche Vorstände zu entlasten. Das erklären wir gerne einmal am Beispiel eines Vereins, für den

Weiterlesen »

***Unterstützung gesucht***

  Wer möchte unser Team ergänzen? Wir suchen zu sofort tatkräftige Unterstützung an unserem Standort Dahlweg 120a in Münster. Unsere Anforderungen: Gute bis sehr gute Microsoft Office-Kenntnisse Erste Erfahrungen in der Buchführung (gerne auch digital)

Weiterlesen »