Rabattcode: happybirthday

*Gültig bis zum 01.02.2026

Das Reverse-Charge-Verfahren

Das Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) ist eine Sonderregelung bei der Umsatzsteuer. Nicht der leistende Unternehmer führt die Umsatzsteuer ab, sondern der Leistungsempfänger.

Wann kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung?

Das Reverse-Charge-Verfahren kommt zur Anwendung, wenn zwei im EU-Ausland ansässige Unternehmen ein grenzüberschreitendes Geschäft abschließen. Der Leistungsempfänger muss Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts und Inhaber einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sein. Der Leistungserbringer muss sämtliche Geschäftsfälle, bei denen das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung findet, in einer zusammenfassenden Meldung dem Finanzamt melden.

Was bedeutet das Reverse-Charge-Verfahren für Ein- und Ausgangsrechnungen?

Weitere Beiträge aus unserem Blog

Digitalisierung

So wichtig ist die Verfahrensbeschreibung für Unternehmer

Auch bei elektronischen Belegen muss die Buchführung jederzeit nachprüfbar, vollständig, richtig, rechtzeitig, geordnet und unveränderbar erfolgen. Besonders die Grundsätze der Nachvollziehbarkeit und der Nachprüfbarkeit können anhand einer Verfahrensbeschreibung belegt werden. Sie enthält die organisatorischen und

Weiterlesen »

Weihnachtsfeier beim Büroservice Münster

Das Jahr in Ruhe ausklingen lassen, mit Geschäftspartnern und Netzwerkfreunden bei einer Tasse Punsch oder Glühwein selbstgebackene Kekse knabbern, noch einmal das Geschäftsjahr Revue passieren lassen… darauf freuen wir uns und laden zu uns ins

Weiterlesen »