Rabattcode: happybirthday

*Gültig bis zum 01.02.2026

Das Reverse-Charge-Verfahren

Das Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) ist eine Sonderregelung bei der Umsatzsteuer. Nicht der leistende Unternehmer führt die Umsatzsteuer ab, sondern der Leistungsempfänger.

Wann kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung?

Das Reverse-Charge-Verfahren kommt zur Anwendung, wenn zwei im EU-Ausland ansässige Unternehmen ein grenzüberschreitendes Geschäft abschließen. Der Leistungsempfänger muss Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts und Inhaber einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sein. Der Leistungserbringer muss sämtliche Geschäftsfälle, bei denen das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung findet, in einer zusammenfassenden Meldung dem Finanzamt melden.

Was bedeutet das Reverse-Charge-Verfahren für Ein- und Ausgangsrechnungen?

Weitere Beiträge aus unserem Blog

Outsourcing – made by MW Management Support

Im letzten Teil unserer Serie „Mehr Wissen – Outsourcing“ präsentieren wir Ihnen gerne einige unserer abgeschlossenen und laufenden Kundenprojekte aus sechs Jahren MW Management Support. So vielfältig kann Outsourcing für Unternehmen sein: Der Bundesverband der

Weiterlesen »

Outsourcing – darauf sollten Sie achten!

In den beiden ersten Teilen unserer Serie „Mehr Wissen – Outsourcing“ haben Sie bereits erfahren, welche Vorteile das Auslagern von Aufgaben bringt und welche konkreten Tätigkeiten Sie gut aus Ihrem Unternehmen outsourcen können. Im dritten

Weiterlesen »

Outsourcing – was geht für wen?

Im ersten Teil unserer neuen Serie „Mehr Wissen – Outsourcing“ haben Sie erfahren, welche Vorteile das Auslagern von Aufgaben aus Ihrem Unternehmen theoretisch mit sich bringt. Heute wird es praktisch, denn wir verraten Ihnen, welche

Weiterlesen »