
Die Zusammenfassende Meldung – Das ist wichtig!
Mit der Zusammenfassenden Meldung erhält das Bundeszentralamt für Steuern eine Übersicht der verkauften Waren und Dienstleistungen in das EU-Ausland. Bei dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Unternehmen im EU-Ausland liegt die Steuerlast nicht beim Leistungserbringer, sondern beim Leistungsempfänger. Daher wird die Rechnung bei derartigen Geschäften ohne Umsatzsteuer ausgestellt. Lesen