Rabattcode: happybirthday

*Gültig bis zum 01.02.2026

Die GoBD 2021 – Welche Regeln gelten?

Wir haben bereits in einigen Artikeln darauf hingewiesen, wie wichtig die korrekte Umsetzung der GoBD ist. Im Grundsatz regelt das Bundesministerium für Finanzen über die GoBD die folgenden Bereiche:

  • Aufbewahrung von elektronischen Unterlagen,
  • Führung der elektronischen Buchhaltungsaufzeichnungen,
  • Verantwortlichkeiten für die vorgenannten Bereiche.

Bereits in früheren Artikeln haben wir über die Auswirkungen der GoBD auf die Erstellung von Rechnungen (Rechnungen in Word und Excel schreiben – darf ich das?) sowie über die Verpflichtung zum Führen einer Verfahrensbeschreibung (So wichtig ist die Verfahrensbeschreibung für Unternehmer) hingewiesen.

Nun hat der Deubner Verlag in einem interessanten Artikel dargestellt, welche Regelungen in 2021 gelten. HIER geht es zum Artikel. Bei Fragen dazu sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen, Ihre vorbereitende Buchführung rechtssicher umzusetzen.

 

Weitere Beiträge aus unserem Blog

***Unterstützung gesucht***

  Wer möchte unser Team ergänzen? Wir suchen zu sofort tatkräftige Unterstützung an unserem Standort Dahlweg 120a in Münster. Unsere Anforderungen: Gute bis sehr gute Microsoft Office-Kenntnisse Erste Erfahrungen in der Buchführung (gerne auch digital)

Weiterlesen »
Digitalisierung

So wichtig ist die Verfahrensbeschreibung für Unternehmer

Auch bei elektronischen Belegen muss die Buchführung jederzeit nachprüfbar, vollständig, richtig, rechtzeitig, geordnet und unveränderbar erfolgen. Besonders die Grundsätze der Nachvollziehbarkeit und der Nachprüfbarkeit können anhand einer Verfahrensbeschreibung belegt werden. Sie enthält die organisatorischen und

Weiterlesen »

Weihnachtsfeier beim Büroservice Münster

Das Jahr in Ruhe ausklingen lassen, mit Geschäftspartnern und Netzwerkfreunden bei einer Tasse Punsch oder Glühwein selbstgebackene Kekse knabbern, noch einmal das Geschäftsjahr Revue passieren lassen… darauf freuen wir uns und laden zu uns ins

Weiterlesen »